Preise Taxi
In diesem Beitrag finden Sie die die neuen Beförderungsentgelte der Taxitarifordnung, die im Amtsblatt Nr. 7 des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. vom 13.04.2022 veröffentlicht wurde und ab 01.07.2022 in Kraft tritt. Der folgende Beitrag ist ein Auszug des Amtsblatt Nr 7, welches Sie von den Seiten des Landkreis-Neumarkt runterladen können und als offizielles Dokument gültig ist.
https://www.landkreis-neumarkt.de/hp787/Amtsblatt.htm
Die Taxitarifordnung 2019 – 2022 finden Sie im Beitrag: Taxitarifordnung 2019 – 2022
Auszug (Kopie) aus dem Amtsblatt Nr 7 vom 13.04.22 Seiten 37 – 41. Es gilt ausschliesslich das PDF-Dokument vom Landkreis!
Verordnung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
–T a x i t a r i f o r d n u n g–
Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist und § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103–2–V), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 902) geändert worden ist, in der derzeit gültigen Fassung, erlässt das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. folgende Verordnung:
Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der im Taxi beförderten Personenanzahl zusammen aus dem
Grundpreis
Bestandteil des Mindestfahrpreises
- 4,30 Euro
Mindestfahrpreis
einschließlich der ersten Schalteinheit
- 4,50 Euro
Der Kilometerpreis und der Zeitpreis werden nach
Schalteinheiten von 0,20 € berechnet.
Kilometerpreis (Tarifstufe 1)
1. und 2. Kilometer (0,20 € je 60,61 m)
- 3,30 Euro
jeder weitere Kilometer (0,20 € je 83,33 m)
- 2,40 Euro
Zeitpreis (Tarifstufe 2)
- 36,00 Euro
(0,20 € je 20 s)
Der Zeitpreis wird während der Ausführung
des Beförderungsauftrages bei auftragsbedingten
Standzeiten und bei verkehrsbedingter Unterschreitung
der Umschaltgeschwindigkeit erhoben.
Die Umschaltgeschwindigkeiten betragen:
Für die ersten beiden Kilometer 10,0 km/h
für jeden weiteren Kilometer 16,5 km/h.
Zuschläge
a) Zuschläge für Großraumtaxi (ab 5 Fahrgastplätze)
- 10,00 Euro
b) Zuschläge für Fahrzeuge mit behindertengerechter
Ausrüstung (z.B. Hebebühne oder Rampe)
- 12,00 Euro
(2) Bei Auftragsfahrten gelten die vorstehenden Preise entsprechend. Auftragsfahrten sind Fahrten
ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Sachen.
(3) Kommt eine Taxifahrt nicht zustande, ohne dass dies der Fahrer zu vertreten hat, so sind der
Mindestfahrpreis und die tatsächlich gefahrenen Kilometer (aufgerundet) zu erheben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Taxitarifordnung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. vom 09.01.2019 (Amtsblatt des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. Nr. 1 vom 09.01.2019) außer Kraft.
Neumarkt i.d.OPf., 13.04.2022
LANDRATSAMT
gez.
Gailler
Landrat
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